Die Private Krankenversicherung
In Deutschland kann zur Zeit zwischen zwei möglichen Krankenversicherungen entschieden werden.
Zum Einen die gesetzliche Krankenversicherung, die dem deutschen Sozialgesetz unterliegt, umlagefinanziert handelt und jeden Antragsteller aufnehmen muss, zum Anderen die private Krankenversicherung, die keinem Gesetz unterliegt sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und daher die Antragsteller ausgiebig auf deren Gesundheitszustand prüfen lassen und dann entscheiden kann, ob sie die jeweilige Person aufnehmen möchten.
Da die private Krankenversicherung ausschließlich privat handelt, wird der zu zahlende Beitrag nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal veranschlagt, sondern individuell auf das jeweilige Mitglied zugeschnitten. Daraus ergibt sich, dass es verschiedene Beitragsgrenzen in den pivaten Krankenversicherungen gibt.
Doch sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben sich zur Aufgabe gemacht, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten oder wiederherzustellen.
Dadurch das die gesetzliche Krankenversicherung in ihrer Leistung im Sozialgesetzbuch genau definiert ist und stetig gekürzt wird ergibt sich ein großer Nachteil zur privaten Krankenversicherung. Denn durch den privaten Status der privaten Krankenversicherung können diese durch ihre individuell angefertigten Verträge eine größere Palette an Leistungen anbieten. Sie haben in dem Fall mehr "Spielraum" als die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Da der Staat aus Gründen des Solidaritätssinnes möchte, dass alle Bürger gesetzlich versichert sind, erhebt er einige Auflagen zum Eintritt in die private Krankenversicherung die jedes Jahr aufs neue geprüft und erneuert werden.
So lag die Bruttogehaltsgrenze 2007 bei 47.700 Euro im Jahr um Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden.