Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland ist für jeden Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse Verpflichtung. Grundsätzlich können die deutschen Bürger zwischen zwei Möglichkeiten wählen: die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Krankenkassen liegt in der Höhe der monatlichen Beitragszahlungen und der Leistungsumfang. Die meisten deutschen Bürger sind bei der Gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Die Beiträge bei der Gesetzlichen Krankenkassen werden vor allem von dem Gehalt des Versicherten beeinflusst. Die Preise können aber auch von Bundesland zu Bundesland, bzw. von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist der Vergleich gesetzliche Krankenkassen sinnvoll, da sie auch unterschiedliche Leistungen und Bonusprogramme haben.
In Deutschland gibt es mehrere Gesetzliche Krankenkassen: Allgemeine Ortskrankenkassen (waren ursprünglich für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig), Ersatzkassen (waren nur für bestimmte Personengruppen offen), Betriebskrankenkassen (waren nur für die jeweiligen Betrieb zugänglich), Innungskrankenkassen (versicherten nur die jeweiligen Innungen) und berufspezifische Krankenkassen (See-Krankenkasse, Bundesknappschaft). Seitdem 1996 können alle Versicherten die Krankenkassen frei wählen, sind alle Krankenkassen, außer den berufspezifischen, für jeden zugänglich.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es folgende Mitgliedergruppen:
- Pflichtversicherte: Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und selbstständige Künstler
- Freiwillig Versicherte: Alle, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillige Mitglieder der Krankenkassen werden, zum Beispiel Personen, die zum ersten Mal eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, schwerbehinderte Personen u.a.
- Famileinversicherte: Die Mitglieder der Familie des Versicherten werden bei der gesetzlichen Krankenkasse auch mitversichert, soweit, ihr Wohnsitz in Deutschland liegt und keine eigene Mitglieder bei einer anderen gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse sind.
- Versicherungsfreie Personen: Sie können sich bei einer privaten Krankenkasse oder als freiwillige Mitglieder bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern: Arbeitnehmer, Freiberufler, Soldaten, Beamte, Lehrer, Studenten, Geistliche u.a.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unfangen: normale Kontrolluntersuchungen zur Erkennung und Verhütung der Krankheiten, Standardimpfungen, längere Therapien und Behandlungen. Der Versicherte darf den Haus- oder Facharzt frei auswählen, wenn dieser mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammenarbeitet. Außerdem werden die vom Arzt verschriebenen Medikamente zum größten Teil von der Kasse übernommen.
Kredit Banken Vergleich - Gesetzlicher Erbteil