Hausratversicherung
Was ist versichert?
Bei einer Hausratversicherung ist der ganze Hausrat versichert. Sie bietet Versicherungsschutz folgender Sachen: Wertsachen- dazu gehören Wertpapiere, Kunstgegenstände, Bargeld, Antiquitäten -, Einrichtungen ( Teppiche, Möbel ), Sachen zum Gebrauch ( elektrische Apparate, Werkzeuge, Kleidungen, Waschmaschinen, Modellbau Modelleisenbahn) bzw. zum Verbrauch ( Vorräte, Lebensmittel ).
Wann leistet die Hausratversicherung?
Die Hasuratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Explosion, Leitungswasser, Vandalismus, Diebstahl, Raub, Absturz bemannter Flugkörper bzw. Teile von diesen verursacht wurden.
Lohnt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen?
Die Entscheidung, ob Sie eine Hausratversicherung abschließen oder nicht, hängt nur von Ihnen ab. Das ist eine nicht obligatorische jedoch sinnvolle Versicherung, vor allem, wenn Sie in den eigenen vier Wänden wohnen.
In der Regel gilt, je hochwertiger und teurer der Hausrat ist, desto ratsamer ist der Abschluss einer Hausratversicherung. Ein Wohnungsbrand hat schwierige finanzielle Folgen und ohne Hausratversicherung müssen Sie tief in die Tasche greifen, um Ihr gewohntes Lebensniveau wieder herzustellen.
Mit einer Hausratversicherung wird Ihnen alles ersetzt.
Sollte man den Hausrat komplett bei einer Versicherungsgesellschaft versichern?
Die Antwort ist eindeutig: nein. Wenn man in eine größere Wohnung umzieht ( höhere Versicherungssumme ) und man schon eine Hausratversicherung hat, ist es möglich, die Differenz problemlos bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzusichern.
Aber man sollte darauf achten, dass beide Versicherungspolicen zusammen eine ausreichend hohe Summe haben.
Es ist zu empfehlen, den gesamten Hausrat bei nur einer Gesellschaft zu versichern.
Kündigung der Hausratversicherung
In der Regel sind es drei Kündigungsvarianten wie folgt:
- Kündigung nach Prämienerhöhung - Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht ohne auch die Leistungen zu verbessern, können Sie Ihre Versicherung kündigen.
- Kündigung nach einem Schaden - Nachdem die Schadensentschädigung ausgezahlt wurde, kann man den Vertrag innerhalb von einem Monat ohne Frist bzw. zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
- Kündigung zum Ablauf - Den Vertrag muss man bis spätestens drei Monate vor dessen Ablauf kündigen. Ansonsten verlängert sich er automatisch um ein weiteres Jahr.