Lexikon A
Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankversicherte können sowohl in den Ländern der EU und in den Mittelmeeranrainerstaaten als auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat,Versicherungsschutz beanspruchen. In anderen Ländern werden ihnen kein Versicherungsschutz angeboten.
Für privat Krankenversicherte ist zu empfehlen, die Leistungen, die ihnen angeboten werden, genau zu prüfen.
In der Regel bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung folgende Leistungen:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl in Ausland
- Kostenübernahme für ärztlich aufgeschriebene Heil-, Verband- und Arzneimittel in stationären und ambulanten Behandlungen
- Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen
- Transport zur stationären Behandlung
- Kostenübernahme eines medizinisch notwendigen Rücktransports
Einige wichtige Informationen bezüglich der Auslandsreisekrankenversicherung
- Bei dieser Versicherung gibt es in der Regel keine Gesundheitsprüfung
- Erkrankungen, die schon vor dem Abschluss der Versicherung vorhanden sind, werden meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Der Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung ist möglich nur für Urlaubsreisen
- Die Versicherung dauert meistens ein Jahr und, wenn sie nicht drei Monate vor Termin gekündigt wird, verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr
- Die Reisedauer darf abhängig vom Tarif zwischen 42 und 365 Tage betragen