Lexikon C
Campingversicherung
Die Campingversicherung bietet Schutz für Wochenend- und Urlaubssitz und für alle Gegenstände, die dazu gehören. Der Versicherungsschutz gilt das ganze Jahr über, auch dann, wenn die versicherte Person ihn gerade nicht nutzt.
Der Versicherungsschutz kann persönlich für folgende Sachen gestaltet werden:
- Wohnwagen bzw. Mobilheime im Falle,dass diese sich nicht im öffentlichen Verkehr befinden. Ausserdem versichert sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile, fest eingebaute Sonderausstattung und allseitig geschlossene Vorbauten
- Vorzelte und Zelte, Klapp- und Zeltanhänger, Sonnendächer, Sonnenkollektoren, Markisen und offene Vorbauten
- Fernseh-, Rundfunk- und Phonogeräte,Videorecorder, Antennen
- Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie zum Beispiel Schlafsäcke, Küchenausrüstung, Campingmöbel, Bekleidung und andere
Es gibt keinen Versicherungsschutz für:
- Genuss- bzw. Lebensmittel
- Wertpapiere, Bargeld, Sparbuch, Dokumente, Sammlungen, Kunstgegenstände, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Film- Fotoapparate und deren Zubehör, echte Teppiche, Pelze
- Campingbusse, Wohnmobile
- Wasser-, Land- und Luftfahrzeuge
Die Campingversicherung deckt Kosten ab, die durch folgende Schäden entstehen: Explosion, Brand, Unfall des Mobilheims bzw. Wohnwagens, Raub, Entwendung, unberechtigter Gebrauch, vorsätzliche Sachbeschädigungen, Schäden, die von Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag, Hagel verursacht wurden, Leitungswasserschäden usw.