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Lexikon D


Deckungskapital

Unter Deckungskapital versteht man solche Beitragsteile, die nicht für Kosten und Risikoübernahme verbraucht sind. Diese Beitragsteile werden mit Zinsen angesammelt und bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, bekommt man den Rückkaufswert ausbezahlt.

Direktversicherung

Wenn der Arbeitgeber für seine Angestellten eine Lebensversicherung, bei der der Angestellte bezugsberechtigt ist, abschließt, geht es um eine Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebskosten für den Unternehmer steuerlich verkäuflich. Für den Angestellten gelten sie als Arbeitsgehalt, welches in bestimmtem Umfang steuerlich unterstützt ist.



Drei-Säulen-System

Die Kombination von Lebensversicherung, betrieblicher Altersversorgung und gesetzlicher Rente, die heutzutage vorwiegend gewohnt ist, wird von Fachleuten Drei-Säule-System der Hinterbliebenen-, Invaliditäts- und Altersvorsorge bezeichnet.

Das ist eine generelle Absicherung und dient in erster Linie dem Zweck, im Alter das übliche Lebensniveau aufrechtzuerhalten, was nur mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erzielen kann.