Lexikon E
Einmalbeitragsversicherung
Mit dem Begriff Einmalbeitragsversicherung wird eine Lebensversicherung bezeichnet, bei deren Abschluss die Beiträge in einer einmaligen Summe ausbezahlt werden. So ist zum Beispiel bei Renteneintritt oft eine Rentenversicherung abgeschlossen, indem man alle Beiträge auf einmal einzahlt. Dazu ist es möglich auch die Leistung der Kapitalversicherung heranzuziehen. Nach Vertragsablauf gibt es die Möglichkeit, die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umzuwandeln.
Erlebensfall
Der Erlebensfall ist die Bezeichnung für das Erleben des vorschriftsmäßigenVertragsablaufs. Um Leistungen aus einer Versicherung zu bekommen, soll der Versicherungsschein an das Unternehmen schicken und die letzte Beitragszahlung nachweisen.
Erstrisikoversicherung
Man spricht von einer Versicherung auf erstes Risiko im Falle, dass die versicherte Person gemäß der Vereinbarung den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht darauf erstattet, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechend ist.
Erwerbsunfähigkeit
Dem Sozialversicherungsrecht gemäß ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten kann. Mit der privaten Absicherung der Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit über eine Lebensversicherung wird automatisch auch dieErwerbsunfähigkeit mitversichert.