Lexikon F
Familienunfallversicherung
In der Familienunfallversicherung, die eine Form der privaten Unfallversicherung ist, wird die ganze Familie durch einen Vertrag gegen Unfälle versichert.
Zu der Familienunfallversicherung gehören grundsätzlich Unfälle, die sich außerhalb und innerhalb des beruflichen Gebietes ereignen. Sie verfügt über den Charakter einer Vollversicherung und ist eine Ergänzung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung.
Familienunfallversicherungen sind in der Regel preiswerter als Einzelunfallversicherungen zur Verfügung gestellt. Wenn drei oder mehr als drei Personen in die Familienversicherung eingeschrieben sind, erhält in der Regel ein Rabatt von 10%.
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit dem 01.01.1989 eine Familienversicherung. Die bisherige Mitversicherung der Familienmitglieder wurde damit abgelöst und wird ihnen eigenständige Ansprüche gegeben. Die Familienmitglieder werden den Mitgliedern gleichgestellt. Die Familienversicherung bietet Versicherungsschutz des Ehegatten und den Kindern eines Mitgliedes, wenn:
- ihr Wohnort oder gewohnter Aufenthalt im Inland ist
- nicht selbst versicherungspflichtig sind
- von der Versicherungspflicht befreit sind oder nicht versicherungsfrei sind
- nicht hauptberuflich selbständig berufstätig sind
- keinen Gesamtlohn haben, der regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße übertritt; bei Renten ist der Zahlbetrag beachtet
Familienangehörige können in der Regel die gleichen Leistungen beanspruchen wie Mitglieder. Nach wie vor sind sie aber beitragsfrei, einer der Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung.