Lexikon G
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung gehört zu Schadenversicherung und ist selbst in Geschäftsgebäude- und Wohngebäudeversicherung unterteilt. Sie umfasst verschiedene Versicherungsarten zusammen wie: Feuer-, Leitungswasser- , Hagel-, Sturm- und Glasversicherung. Diese Versicherungsform ist auch als verbundene Versicherung bezeichnet, denn sie verbindet verschiedene Versicherungssparten. Die Versicherung von Gebäuden ist in der Regel mit der Wohngebäude- bzw.der Neuwertversicherung kombiniert.
Die Gebäudeversicherung dient vor allem der Sicherung des Eigentums und dem wirtschaftlichen Erhalt. Zurselben Zeit ist sie auch Sicherheitsleitung bei Realkrediten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung geht es bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht entfällt jedenfalls beim Überschreiten festgelegter Jahreseinkommensgrenzen. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kann die versicherte Person in den Fällen wie Krankheit und Mutterschaft bzw. Schwangerschaft beanspruchen.
Die Leistungen, die die versicherte Person beim Eintritt des Versicherungsfalles in Anspruch nehmen kann, sind durch Betragszahlungen je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert (Siehe: § 249 Abs. 1 SGB V ).
Die Höhe der Beiträge hängt von dem Einkommen der versicherten Person ab.