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Lexikon I


Individualversicherung

Zu der Individualversicherung ( auch Privatversicherung genannt )gehören alle Versicherungen, die von der Sozialversicherung nicht umgefasst sind.

Im Gegensatz zu der Sozialversicherung orientiert sich die Individualversicherung in der Regel nach dem Markt.

Bei dieser Versicherung gibt es auch Einschränkungen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen ergeben.

Invaliditätsgrad

Ansprüche auf Leistungen hängen in der Berufsunfähigkeits- und in Unfallversicherung von dem Invaliditätsgrad ab. Bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zahlt die Unfallversicherung die ganze, bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme hängt von dem Einschränkungsgrad der beruflichen Fähigkeiten infolge Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfalls ab. Die Leistungen könnten meistens bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent in Anspruch genommen werden.



Invaliditätsleistung / Unfallversicherung

Die Invaliditätsleistung bildet in der privaten Unfallversicherung das Grundstück der Versicherungsleistung.

Sie bietet Versicherungsschutz, wenn infolge eines Versicherungsfalls oder innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Invalidität eintritt. Siehe: § 7 I Abs. 1 AUB 88 / § 7 I Abs. 1 AUB 94 / 2.1.1.1 AUB 99. Die Invaliditätsleistung wird grundsätzlich als Kapitalleistung genehmigt.

Wenn die versicherte Person bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat, bekommt er/sie die Invaliditätsleistung als Rente.

Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt von dem Invaliditätsgrad bzw. der für den Unfall im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab.