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Lexikon J


Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung, eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, müssen nicht nur Berufs- und Nichtberufsjäger, sondern auch Tagesjagdscheininhaber abschließen.

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungssschutz für Haftpflichtansprüche, die aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und dem Halten von Jagdhunden entstehen können.



Jahresarbeitsentgeltgrenze

Angestellte, Arbeitnehmer ebenso wie Arbeiter, deren Jahreseinkommen über Versicherungspflichtgrenze liegt, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für die Krankenversicherung von Bedeutung und geeignet zu der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Arbeitslosenversicherung und Renten sind auch die höherverdienenden Angestellten versicherungspflichtig.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist jeweils zum 1. Januar eines Jahres angehoben. Sie folgt ständig der allgemeinen Entwicklung der Gehälter und Löhne, denn sie ist an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter gebunden.

Jahresüberschadenrückversicherung

Die Jahresüberschadenrückversicherung( auch Stop Loss - SL - oder Jahresüberschadenexzedent genannt ) deckt die Schadenlast einer bestimmten Periode.

Daneben bezieht sich die Rückversicherungsform grundsätzlich auf ein Kalenderjahr.