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Lexikon K


Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Erlebensfall sowie den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten mit einer vertraglich bestimmten Versicherungssumme. Diese Summe ist bei Eintritt des Erlebens- bzw. Todesfall der versicherten Person an die im Vertrag genannte Person ausgezahlt.

Es gibt Mindestversicherungssummen. Abhängig von der Versicherungssumme und dem Einrittsalter des Versicherungsnehmers wird die ärztliche Untersuchung der Versicherer verlangt. Die Preise sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, denn sie sind nicht gesetzlich geregelt.

Die ärztlichen Untersuchungskosten werden von dem Versicherer getragen.



Die vertraglich festgelegte Versicherungssumme ist im Erlebensfall nach Ende der Laufzeit an die versicherte Person in Form von Rentenzahlung oder in Form eines Kapitalbetrages gezahlt. Zu beachten: Der versicherten Person wird nur die vertraglich festgelegte Versicherungssumme von den Gesellschaften garantiert.

Der Abschluss dieser Versicherungsform ist für folgende Zwecke angeboten: Absicherung der Familie, Absicherung von Krediten, Altersversorgung, Geldanlage, Finanzierung, Steuerersparnis.

Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für das Transportmittel. Sie hat verschiedene Formen wie: Autokasko ( Kraftfahrzeugkasko ), Schiffkasko für Sportboote und Seeschiffe, Luftkasko, Baugerätekasko, Landkasko.