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Lexikon M


Makler

Im Versicherungsgewerbe wird mit dem Begriff Makler der kaufmännisch und technisch vorgebildete, selbständige Vollkaufmann bezeichnet. Ein Versicherungsmakler übernimmt für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen und kann nicht zur selben Zeit auch Versicherungsvertreter sein.

Maschinengarantieversicherung

Diese Versicherungsform gehört zu der technischen Versicherung. Sie beschäftigt sich mit den im Sinne der Maschinenversicherung versicherbaren Sachen und schützt die Hersteller der Maschine oder die Lieferanten gegen Vermögensverluste, die aus Sachfolgeschäden entstehen.

Solche Schäden können von verschiedenen Fehlern verursacht werden wie: Montage-, Material-, Berechnungs-, Konstruktions-, Guss-, Werkstättenfehler des montierten und/oder gelieferten Gegenstandes.



Mehrfache Versicherung

Man spricht von einer mehrfachen Versicherung, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern gegen dieselben Gefahren versichert ist.

Mehrfache Versicherung kann zu Überversicherung führen, wenn die Gesamtsumme der Versicherungsbeträge höher ist als der Versicherungswert.

Mitversicherung

Mit dem Abschluss einer Mitversicherung kann man das Risiko für die Versicherungsgesellschaften bei großen Projekten vermeiden.

Bei dieser Versicherungsform sind mehrere Versicherungsunternehmen an einem Versicherungsvertrag einverständlich mit einer Versicherungssumme oder Beteiligungsquote beteiligt.

Jedes Unternehmen bekommt entsprechend dem aktuellen Anteil einen Teil der Prämie und garantiert dafür anteilig an der Gesamtversicherungssumme.