Lexikon Q
Qualitätssicherung
Maßregeln zur Qualitätssicherung gewinnen in der vertragsärztlichen Versorgung immer größere Bedeutung. In den gesetzlichen Regelungen sind für folgende Bereiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen:
- Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden können in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann erbringen und abrechnen, wenn der Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen bei zahnärztlichen Leistungen dazu in sachgemäßen Richtlinien Vorschläge klargestellt hat ( Siehe: § 135 Abs. 1 SGB V). Gleiches ist auch für neue Heilmittel gültig ( Siehe: § 138 SGB V).
- Wenn in den ärztlichen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden bemerkenswerte Erfahrungen und Kenntnisse vorausgesetzt werden, sind dafür Qualifikationsforderungen zu bestimmen. Nur bei deren Erfüllung darf man diese Leistungen von Ärzten (bzw. Zahnärzten) erbracht und abgerechnet werden. ( Siehe: § 135 Abs. 2 SGB V).
- Verfahren zur Qualitätssicherung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch Richtlinien werden von der Kassenärztliche Bundesvereinigung bestimmt. ( Siehe: § 135 Abs. 3 SGB V).
- Bei Rehabilitationsmaßnahmen und ambulanten Vorsorgemaßnahmen werden Verfahren zur Qualitätssicherung in Richtlinien zwischen den Bundesverbänden der Leistungserbringer, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung festgelegt ( Siehe: § 135 a SGB V).
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind berechtigt, durch Stichproben die Qualität der erbrachten Leistungen zu prüfen ( Siehe: § 136 SGB V).
Quotenrückversicherung
Unter dem Quoten-Rückversicherungsvertrag versteht man eine Form der proportionalen Rückversicherung. Erstversicherer und Rückversicherer legen eine feste Quote fest, welche vom versicherten Risiko oder vom versicherten Bestand rückgedeckt ist.
Die Quotenrückversicherung dient in erster Linie dem Zweck, junge Erstversicherer den noch unausgewogenen Bestand zu sichern und Schwankungen bei kleineren bzw. mittleren Schäden ausgleichen zu können. Ausserdem wird die Quotenrückversicherung für Optimierung versicherungstechnischer Verluste oder Gewinne verwendet.