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Lexikon R


Rechtsschutzversicherung

Mit dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung werden die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung abgedeckt. Dazu gehören Kosten wie: Gerichts- bzw. Anwaltskosten, Gutachterkosten, Korrespondenz-Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts, Sachverständigenkosten, Strafkaution, Zeugengelder.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Risiken:

  • Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Reisegepäcks
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Bös- oder Mutwilligkeit Dritter (absichtliche Sachbeschädigung)
  • nicht fristgerechte Lieferung des Reisegepäcks


Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die vertraglich festgelegten und reisespezifischen Rücktrittskosten der versicherten Person, wenn die gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht mehr angetreten werden kann.

Zu den wichtigen Gründe gehören: Todesfall, schwere Erkrankung, Schwangerschaft, schwierige Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson im Falle, dass diese bei der Reisebuchung arbeitslos war, Schaden am Eigentum der versicherten Person, absichtlicher Straftat einer dritten Person.

Zu Risikopersonen gehören neben dem Versicherungsnehmer dessen Ehegatte bzw. Lebenspartner, deren Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Enkel und Personen, die zusammen mit dem Versicherungsnehmer eine Reise gebucht und versichert haben.