Lexikon S
Schadenversicherung
Mit einer Schadenversicherung werden Personen-, Vermögens- und Sachschäden abgedeckt. Dabei ist das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten gültig.
Zu Schadensversicherungen gehören unter anderen Sachversicherungen für Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser, ausserdem Kraftfahrtfahrzeuge-Versicherungen, Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Kredite, Transport u.a.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung, die der Angestellte vor den Folgen von Betriebsunfällen, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Alter und Tod schützen. Zu der Sozialversicherung gehören die Zweige der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Versicherungsbehörden bestehen aus den Arbeitsministerien der Länder und des Bundes sowie aus den Versicherungsämtern und dem Bundesversicherungsamt.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung gewann eine bedeutende Rolle, als die gesetzlichen Krankenversicherungen das Sterbegeld zum Ausgleich von Bestattungsausgaben kürzten und viele private Lebensversicherungsgesellschaften mit Offerten zur Sterbegeldversicherung auf den Markt erschienen. Inzwischen nahmen viele Versicherungsgesellschaften diese Tarife wieder aus der Offerte , denn die Verwaltungskosten waren zu hoch.
Bei der Sterbegeldversicherung geht es um eine Kleinlebensversicherung mit spezifischen Versicherungsbeträgen zwischen 2.500 und 5.000 EUR.
Die Beitragszahlung erfolgt ausser bei Festlegung einer gekürzten Beitragszahlung bis zum Tod des Versicherungsnehmers (max. bis zum 85. Lebensjahr).
Die Leistung wird bei Tod zahlbar, zum Teil auch spätestens zum 101. Lebensjahr.