Lexikon T
Termfixversicherung
Mit dem Begriff Termfixversicherung wird eine Lebensversicherung mit festgelegtem Auszahlungszeitpunkt bezeichnet. Die Leistung wird allerdings zu einem festgelegten Termin zahlbar.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalter haften für Schäden, die ihre Tiere Dritten zufügen. Für Luxustiere gibt es eine Gefährungshaftung, für Nutztiere eine Haftung für angenommenes Verschulden.
Tierhalter haben die Möglichkeit diese über eine Betriebshaftpflichtversicherung zu versichern. In der Privathaftpflichtversicherung muss zahme Haus- und gezähmte Kleintiere bzw. Bienen mitversichern.
Es gibt keinen Versicherungsschutz für Pferde, Hunde, Zug- und Reittiere, wilde Tiere bzw. für solche Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten sind.
Für Hunde, Pferde, Esel muss eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten auch für für Schäden, die der Hund bei einem kurzfristigem Auslandsaufenthalt verursacht hat.
Die Reit- und Zugtier-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Flurschäden.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für die Lagerung und den Transport von versichertem Hausrat werden bis zur wieder Benutzbarkeit der Wohnung ersetzt ( längstens aber für 100 Tage ), wenn die Wohnung infolge eines Schadensfalls nicht benutzt werden kann.