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Lexikon U


Unfall-Zusatzversicherung

Die Unfall-Zusatzversicherung ist eine Ergänzung des Versicherungsschutzes, allerdings nur in Kombination mit einer Renten- bzw. kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risikoversicherung.

Mit dem Abschluss einer Unfall-Zusatzversicherung erhöht sich bei Unfalltod die festgelegte Versicherungssumme.



Überschussbeteiligung

Unter Überschussbeteiligung versteht man diejenigen Überschüsse , die Lebensversicherungsgesellschaften ihren versicherten Personen in Form ergänzender Versicherungsleistung oder ermäßigter Beiträge wieder zukommen lassen. Bei Überschüssen ist der Beitrag vorsichtiger kalkuliert , als tatsächlich nötig ist. Überschüsse entstehen aus:

1. Sterblichkeitsgewinn:

Der Sterblichkeitsverlauf bei der versicherten Person ist preiswerter als ursprünglich berechnet. Das kann einerseits an einer höheren Lebenserwartung der versicherten Person bei Risiko- und Kapitallebensversicherungen liegen. Dadurch werden weniger frühere Auszahlungen nötig als vorausgeschätzt. Andererseits kann das auch an einer höheren Sterblichkeit bei Rentenversicherten liegen als berechnet. Dadurch werden weniger lange Renten zu zahlen als nach der Sterbetafel kalkuliert.

2. Zinsgewinn:

In diesem Fall fallen die Zinserträge der Gesellschaft aus den im Deckungsstock resümierten Vermögensanlagen höher aus als im Rechnungszins beachtet.

3. Kostengewinn:

Die im Beitrag berücksichtigte Ausgaben fallen geringer aus als erwartet. Die Gesamtkosten bestehen aus Verwaltungskosten und aus Abschlusskosten.