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Lexikon V


Versicherung

Unter dem Begriff Versicherung versteht man die Vereinbarung über gegenseitige wirtschaftliche Leistung unter den Beteiligten einer Gefahrengemeinschaft bei Zutritt von Schäden durch verschiedene Gefahren. Der einzelne Beteiligte der Gemeinschaft bekommt daneben einen rechtverbindlichen Anspruch auf Schadensdeckung durch die Versicherung. Die Schadensauszahlungen der Versicherung ergeben sich aus den Versicherungsbeiträgen bzw. den geleisteten Versicherungsprämien.

Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung ist die im Versicherungsvertrag bestimmte Leistung der Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall an die versicherte Person. Die Leistungen können sowohl eine Geldleistung als auch Naturalersatz sein. Die Versicherungsgesellschaft muss auch an die versicherte Person leisten, wenn diese Ansprüche gegen Dritte wegen des ihr zugefügten Schadens hat.



Wenn aber die versicherte Person ihre Ansprüche gegenüber dem Schadensverursacher aufgibt, so wird die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht befreit.

Versicherungsnehmer

Unter Versicherungsnehmer versteht man diejenige Person, die mit einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Diese Person darf nicht mit dem Bezugsberechtigten oder Versicherten identisch sein.