Lexikon W
Warentransportversicherung
Eine Warentransportversicherung bietet Versicherungsschutz für Transportgüter gegen Beschädigung und Verlust bei Transporten.
In der Warenversicherung ist in der Regel eine All-Risks-Deckung festgelegt. Das bedeutet, dass die versicherten Gefahren nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Die Versicherung garantiert für die Folgen der versicherten Gefahren für die beschädigten und verlorenen Güter, die Ausgaben der Schadensfeststellung durch eine dritte Person, Minderung des Schadens, die Ausgaben der Umladung, der derweiligen Lagerung und des Weitertransports wegen eines versicherten Unfalls.
Nicht versichert sind folgende Ereignisse: Schäden, die durch Kernenergie, die innere Zerstörung oder die natürliche Besorgung der Güter, Mängel oder das Fehlen einer gewohnten Verpackung, Verzögerungen der Transportreise, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen oder Umwelteinflüsse entstehen; Gefahren, die durch Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Arbeitsunruhen, politische oder terroristische Gewalthandlungen hervorgerufen wurden; Gefahren, die mit dem Zahlungsverzug oder der Zahlungsfähigkeit durch den Betreiber, Reeder oder Charterer des Schiffes im Zusammenhang stehen; handelsübliche Verluste und Schwankungen bei Gewichten, Maßnahmen und Mengen, wenn ein Abzugsfranchise festgelegt wurde.