Startseite A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Lexikon Z


Zeitwert

Mit Zeitwert wird den Wert einer Sache zu einem festgelegten Zeitpunkt bezeichnet, im Gegensatz zum ursprünglichen Anschaffungspreis oder zum Neuwert. Der Zeitwert ist dem Neuwert entsprechend, ohne den Betrag für Gebrauch, Abnutzung und Alter.



Zusatzversicherung/PKV

Die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung ist eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung für Pflichtversicherte. Sie garantiert Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten werden.

Eine besondere Bedeutung hat diese Versicherungsform in erster Linie bei Heilbehandlungen im stationären Bereich. Mit einer Zusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte die typischen Vorteile einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. (wie zum Beispiel Wahlmöglichkeit eines Ein- oder Zweibettzimmers im Krankenhaus, Chefarztbehandlung etc.) Die Zusatzversicherung im ambulanten Bereich schließt gezielt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie deckt zu einem festgelegten Prozentsatz und bis zu einer festgelegten Höchstsumme Kosten für folgende Leistungen ab: Sehhilfen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Prothesen, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen, ärztlich verordnete Arznei- und Hilfsmittel, soweit sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt werden.