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Grundlagen zur privaten Altersvorsorge


Während in der Vergangenheit die Absicherung im Alter erst durch die Familie und im Verlauf durch den Gesetzgeber sichergestellt war, gewinnt die private Altersvorsorge heutzutage immer mehr an Bedeutung. Einige Veränderungen innerhalb der Gesellschaft, die sich beispielsweise in einer konstant steigenden Lebenserwartung bei zeitgleich stagnierender oder sinkender Geburtenrate begründen, sowie politische Umstrukturierungen haben bewirkt, dass die Absicherung des Lebensstandards im Alter heute auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell basiert. Dieses besteht aus der Vorsorge durch den Gesetzgeber in Form einer Altersrente oder einer Pension als erste Säule, einer zusätzlichen Absicherung beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge als zweite Säule und sieht die private Altersvorsorge als dritte Säule vor. Hintergrund hierzu ist, dass die gesetzliche Versorgung im Alter auf dem Umlageverfahren basiert. Das bedeutet, dass die aktuell ausgezahlten Renten durch die aktuell einbezahlten Beiträge finanziert werden, wobei durch die eingezahlten Beiträge zeitgleich Ansprüche auf die eigene Versorgung im Alter erworben werden. Aufgrund der veränderten Strukturen ist jedoch langfristig davon auszugehen, dass die Einnahmen der Rentenkassen unter deren Ausgaben liegen werden, was bedeutet, dass das Rentenniveau voraussichtlich sinken wird. Im Unterschied zur gesetzlichen Altersversorgung basiert die private Altersvorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren.


Die Beiträge, die der Sparer im Rahmen eines Anlageproduktes anlegt, dienen ausschließlich seiner eigenen Versorgung im Alter und werden zum vereinbarten Zeitpunkt als einmalige Kapitalleistung oder als zusätzliche Monatsrente inklusive Verzinsung ausbezahlt. Grundsätzlich teilen sich die Anlageprodukte für die private Altersvorsorge in zwei Gruppen, nämlich in Produkte mit und ohne staatliche Förderung. Die wichtigsten Anlageprodukte mit staatlicher Förderung, die in Form von Zulagen und Steuervorteilen erfolgt, sind die sogenannte Riester-Rente für Arbeitnehmer und Familien sowie die Rürup-Rente für selbstständig Tätige und diejenigen, die nicht von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren können. Der wesentliche Vorteil der staatlich geförderten Anlageprodukte besteht darin, dass das angesparte Guthaben pfändungs- und Hartz-IV-sicher ist, nachteilig ist jedoch, dass die Produkte im Regelfall nicht beliehen, vererbt oder vorzeitig verkauft werden können und meist wenig Varianten hinsichtlich der Auszahlung möglich sind. Zudem erfolgt die staatliche Förderungen nur dann in voller Höhe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise ein bestimmter Teil des Einkommens angelegt wird. Zu den Produkten für die private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung gehören beispielsweise Lebens- und private Rentenversicherungen, Aktien- oder Fondssparpläne oder auch Immobilien, Edelmetalle oder andere Wertgegenstände. Die Vorteile dieser Produkte liegen in der meist variabel gestaltbaren Auszahlungsform sowie der Möglichkeit, die Produkte bei Bedarf vorzeitig zu verkaufen oder zu beleihen, nachteilig ist jedoch, dass das angesparte Guthaben gepfändet und im Fall von Arbeitslosigkeit als Vermögen angerechnet werden kann.