Rechtsschutzversicherung
Aufgaben der Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtsschutzversicherung tritt - abhängig vom versicherten Leistungsbereich - für die Interessen der Privatperson, Besitzer, Arbeitnehmer, Mieter und Kfz-Fahrer ein.
Sie übernimmt die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung bzw. die Gerichts- und Vollstreckungskosten. Ausserdem kommt sie für die Kosten der Gegenseite auf, im Falle, dass die versicherte Person zu deren Übernahme verpflichtet ist.
Wann leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?
Gelddbußen und Geldstrafen müssen in der Regel von der versicherten Person selbst getragen werden. Auch für Taten, die vorsätzlich begangen wurden, gibt es keinen Versicherungsschutz.
Bau- und Scheidungsstreitigkeiten sind grundsätzlich nicht durch die Rechtsschutzversicherung beglichen. Es sind bestimmte Verfahrensarten ( internationale Gerichtshöfe, Verfassungsgericht), die von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind. Eventuell kommt auch eine Vermögensverwaltung ins Spiel.
Für Fälle, die schon vor Versicherungsbeginn vorhanden sind, werden kein Versicherungsschutz garantiert.
Ausserdem besteht bei einigen Rechtsstreitigkeiten eine Wartezeit von drei Monaten.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
- Kosten für den Anwalt der versicherten Person im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
- Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieher-Kosten
- Kosten für Zeugen bzw. Sachverständige
- Kosten der Gegenseite, wenn zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist
- Kautionskosten bei Strafsachen
erdem deckt der Rechtsschutzversicherer die bei Verfahren im Ausland entstehenden Kosten für die Übersetzung notwendiger Unterlagen ab.
Diese Kosten werden von der Versicherung bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme abgedeckt.
Wer ist in einer Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert ist vor allem der Versicherungsnehmer selbst. Wenn der Versicherungsnehmer nicht einen ausdrücklichen Singletarif abgeschlossen hat, sind auch der Ehepartner und seine minderjährigen Kinder mitversichert.
Für erwachsene Kinder gilt nur dann der Versicherungsschutz, wenn sie noch studieren und nicht verheiratet sind.
Auf Wunsch kann auch ein nicht ehelicher Lebenspartner mitversichern.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel zu dem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt. Voraussetzung: Der erste Beitrag wird spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung ausgezahlt. Wenn nicht, dann beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
Abhängig von der Leistungsart gibt es ausserdem eine 3-Monatige Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt nur für Rechtsstreitigkeiten, die erst nach dem Versicherungsbeginn entstanden.