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Riester Rente


Die Riester-Rente ist der umgangsprachliche Ausdruck für eine privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie unterscheidet sich von anderen privaten Rentenversicherungen dadurch, dass sie vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Die Bezeichnung geht auf Walter Riester zurück, ehemahliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der "das Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altervorsorgevermögens" durchgesetzt hat. Mit diesem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf eine soziale Notwendigkeit, denn abnehmende Beitragszahler und immer mehr alte Menschen erschwerten die Erfüllung des Generationenvertrages.

Nachteile der Riester Rente

"Riestern" können alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also dort Beiträge zahlen:

  • alle Arbeitnehmer
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen
  • Nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
  • Mitglieder der Künstlersozialversicherung


Als man das aktive Arbeitleben ausübt, werden die Beiträge in Riesterprodukte (private Rentenversicherung, Banksparplan, betriebliche Altervorsorge) eingezahlt und werden von dem Staat durch die Altersvorsorgezulage und durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug subventioniert. Die Riester-Produkte, von Versicherungsunternehmen, Banken und Invesmentfonds - Gesellschaften angeboten, unterscheiden sich von anderen Sparprodukten und Anlageprodukten dadurch, dass sie an staatliche Förderungen gekoppelt sind. Anbieter der Riester-Produkte müssen deshalb die Zertifizierung ihrer Produkte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Erfolg durchlaufen. Sie müssen folgende Punkte erfüllen:

  • die ausgezahlten Leistungen müssen wenigstens die eingezahlten Leistungen sichern
  • die Einzahlungen sind geschützt vor Pfändung und vor Anrechnung bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe
  • die Leistungen (Leibrente oder Auszahlplan) müssen auch über das 85. Lebensjahr also, lebenslang ausgezahlt werden
  • Beginn der Auszahlungen ist die Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr

Die Auszahlungen beginnen mit der Rente, während der Ansparzeit. Auszahlungen sind nur dann erlaubt, wenn das Kapital zum Bau oder Kauf eines Hauses ober einer Immobilie verwendet wird. Vergleich private Altersvorsorge - Vergleich Firmenkonto

Nachteile der Riester Rente sind die relativ hohen Gebühren in den ersten 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages.